«Sälbständig wohnä»

Ambulante Betreuung

Wohnen zu Hause – ambulante Leistungen

Mit dem Angebot «Wohnen zu Hause» erhalten Menschen mit einer Behinderung im Kanton Obwalden ab 2025 die Möglichkeit, im eigenen zu Hause zu wohnen und ambulante Betreuungsleistungen zu beziehen. Dies schafft für Menschen mit Behinderung mehr Handlungsspielraum in der selbständigen Gestaltung ihrer Lebenssituation. Ein Recht, das in der UNO Behindertenrechtskonvention festgehalten ist. Die ambulanten Leistungen werden auf die persönlichen Bedürfnisse der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger abgestimmt und basieren auf den Zielsetzungen des Obwaldner Unterstützungsplan (OUP). Die Leistungen werden von Fachpersonen der Stiftung Rütimattli gemeinsam mit den Leitungsempfängerinnen und Leistungsempfänger erbracht. Das geht von Coaching bis gemeinsames Verrichten.

Das Angebot «Wohnen zu Hause – Ambulante Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Obwalden» ist ein Projekt, welche die Stiftung Rütimattli im Auftrag des Kantons Obwalden umsetzt. Das Projekt ist vorerst bis 2027 befristet.

Hier die Medienmitteilung vom Kanton Obwalden.

Welche Formen der Unterstützung bietet das Fachpersonal der Stiftung Rütimattli?

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Alltägliche Lebensverrichtungen (Unterstützen bei Essen und Trinken, Mobilität im Haus, Körperpflege, etc.)
  • Administrative Angelegenheiten
  • Tagesgestaltung (Strukturierung Tagesablauf, Übergänge gestalten)
  • Freizeitplanung und -gestaltung
  • Umgang mit anderen und Umgang mit sich selbst (Beziehung aufbauen, Konflikte lösen, Entwicklung individueller Kompetenzen)
  • Notfälle, Krisensituationen, Hilfe in der Nacht

Wer kann ambulante Betreuung beantragen?

  • Menschen mit einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Behinderung,
  • die den Wohnsitz im Kanton Obwalden haben,
  • zwischen 18 und 65 Jahre alt sind,
  • in einer eigenen Wohnung leben

Aktuell ist eine ambulante Betreuung für sechs Personen vorgesehen. Wenn die Nachfrage grösser ist, wird in Absprache mit den Projektpartnern entschieden, ob weitere Personen teilnehmen können.

Wie können Interessierte eine ambulante Betreuung beantragen?

  • Interessierte nehmen Kontakt mit der Stiftung Rütimattli auf. Es findet ein Vorgespräch statt.
  • Die Stiftung Rütimattli reicht beim Sozialamt des Kantons Obwalden ein Gesuch ein. Die formalen Voraussetzungen werden geprüft. Falls diese erfüllt sind, wird der Obwaldner Unterstützungsplan (OUP) ausgefüllt und eingereicht.

Wie wird der benötigte Unterstützungsbedarf ermittelt?

  • Der individuelle Unterstützungsbedarf wird anhand des Obwaldner Unterstützungsplans (OUP) ermittelt. Diesen können die Personen selbst oder mit Unterstützung durch das Umfeld, der Beistandschaft oder Fachpersonen der Stiftung Rütimattli ausgefüllt werden.
  • Als unabhängige Stelle beurteilt Pro Infrmis die geforderten Unterstützungsleistungen und erstellte einen Bericht mit Empfehlungen zum Unterstützungsbedarf zuhanden des Kanton Obwalden.
  • Das Sozialamt entscheidet anschliessend über den Umfang der Unterstützung.
  • Die Stiftung Rütimattli stellt die Fachpersonen zur Verfügung, die die Unterstützungsleistungen erbringen.
  • Die maximale Höhe der Kosten einer ambulanten Betreuung dürfen die Aufwände einer stationären Betreuung nicht überschreiten.
  • Nach drei Jahren wird der individuelle Unterstützungsbedarf neu beurteilt und bei Bedarf angepasst.

Obwaldner Unterstützungsplan (OUP): Fragebogen zur Erhebung des individuellen Unterstützungsbedarfs

 

Kontakt

Esther Müller
Bereichsleiterin Wohnen/Tagesstätte
Telefon 041 666 52 18
esther.mueller@ruetimattli.ch